Die Anlagensicherheit von Wärmebehandlungsanlagen rückt mehr und mehr in das Interesse sowohl von Herstellern als auch Betreibern dieser Anlagen. Neue Anlagen müssen vom Hersteller nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgelegt werden, die CE Konformität muss erklärt werden. Für bestehende Anlagen muss der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) anfertigen. Zudem müssen die Anlagen zyklisch überprüft werden. Bei Anlagenmodernisierungen oder auch Ortsveränderungen ist es notwendig, die Gefahren und Risiken zu bewerten.
Zur Unterstützung bei diesen Aufgaben stehen Berater und Beratungsunternehmen bereit. Nach unserer Erfahrung ist aber die Anlagensicherheit speziell bei Wärmebehandlungsanlagen unter Einsatz von Schutzgasen ein kompliziertes Thema. So mancher externe Berater muss dann passen.
Unser Herr Falkowski und unser Herr Baumann haben zum Thema Sicherheit eine Weiterbildung absolviert und wurden vom TÜV NORD als CMSE® – Certified Machinery Safety Expert zertifiziert.
Wir sehen in der Verbindung von Wissen um Anlagen und Prozesse in der Wärmebehandlung sowie dem Wissen über Sicherheitsanforderungen und Sicherheitstechnik eine sehr gute Grundlage, um auch für Sie ein Ansprechpartner in Sachen Anlagensicherheit in der Wärmebehandlung zu sein.
Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet, die Zertifizierung als CMSE® – Certified Machinery Safety Expert und die Mitarbeit im Fachausschuss 8 der AWT für Sicherheitstechnik an Wärmebehandlungsanlagen ermöglichen es uns, Ihnen folgende Dienstleistungen anzubieten:
- Sicherheitsüberprüfungen an Wärmebehandlungsanlagen
- Erstellen von Gefährdungsanalysen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Erstellen von Risikobeurteilungen nach EN ISO 1200
- Unterstützung zur Erreichung der CE Konformität